Horst Rudolf Übelacker: Die Zukunft Europas und das Sudetenland : Beiträge aus gesamtdeutscher Sicht zu Fragen des Rechts und der Politik, Tübingen [u.a.] : Hohenrain-Verl., 1992, 104 S. (Schriftenreihe des Witikobundes e.V. Nr. 45)

 

Neben den umfangreichen Memoiren von Walter Becher und der Aufsatzsammlung „Sturmzeichen“ von Bernd Posselt liegt mit diesem Buch das dritte grundlegende Werk vor, in dem die mentale Welt eines weiteren heute führenden sudetendeutschen Politikers kennenlernen kann. Horst R. Übelacker studierte u. a. Staats- und Völkerrecht bei Hermann Raschhofer an der Universität Würzburg, wirkte u. a. als Bundesbankdirektor und als Mitglied der sudetendeutschen Bundesversammlung und des Sudetendeutschen Rates und gehört zu den führenden Persönlichkeiten des Witikobundes; gegenwärtig ist er dessen Bundesvorsitzender.

 

Der Witikobund versteht sich keineswegs als eine Organisation, die sich um das Wohl einzelner vertriebener Sudetendeutscher kümmern würde; im Mittelpunkt ihres Interesses steht der sog. Rechtskampf der Volksgruppe sowie der sog. Heimatboden: „Mit seinen Grundauffassungen hat der Bund in allen Gremien der Volksgruppenorganisation den letztlich in die Jahre 1918/19 zurückgehenden, nach 1945/46 neu aufgenommenen Rechtskampf der Sudetendeutschen erkennbar mitbestimmt und maßgebliche Impulse für de weitere Entwicklung gesetzt. Zugleich hat der Witikobund stets auch die gesamtdeutschen Bezüge des Sudetendeutschtums, des sudetendeutschen Siedlungsgebiets und Heimatbodens hervorgehoben und – wo nötig – herausgearbeitet.“ (S. 7)

 

In den hier versammelten Aufsätzen, die zwischen 1966 und 1992 c erfaßt wurden, fordert Übelacker u. a. die Rückgabe der sog. deutschen Gebiete, die seit dem Zweiten Weltkrieg zu Polen und der Tschechoslowakei bzw. Tschechien gehören:

 

„Da Deutschland mit seiner hohen Bevölkerungsdichte kein Land zu verschenken hat, gibt es auch nicht den geringsten Grund zum Verzicht auf die deutschen Gebiete, zumal diese von Polen und Tschechen nachweislich weder benötigt noch überhaupt bewältigt werden können. Wer dem deutschen Volke einen Verzicht nahelegt oder diesen gar fordert, verlangt Unmögliches, weil er gegen die Vitalinteressen der Nation verstößt.“ (S. 28)

 

Und wie er sich die „Rückbesiedlung der deutschen Gebiete unter fremder Verwaltung“ vorstellt?

 

„Die Ausübung des Heimatrechts ist sicher vom Willen zur Heimat abhängig; niemand kann zur Rückkehr gezwungen werden. Was ‚unabdingbar’ am Heimatrecht ist, ist allein seine Institution, nicht aber auch seine Ausübung. Indessen wird man den im Exil Geborenen ein Heimatrecht dort nicht absprechen können, wo ihre Vorfahren ihre Lebenskraft in härtester Arbeit verbrauchten. Die Vererblichkeit muß daher anerkannt werden; sie sichert den Fortbestand des Heimatrechtsanspruchs wie im Falle Israels und der Juden.

Da das Heimatrecht aber eine Doppelnatur hat und nicht nur Individualrecht, sondern auch Gruppenrecht ist, kann auch die Volksgruppe dieses Recht geltend machen. Sollte die Volksgruppe nach langer Zeit im deutschen Volke aufgehen, so wird mit der Einschmelzung der Volksgruppen im Gesamtvolk logisch-zwingend auch das Gruppen-Heimatrecht auf das deutsche Volk übergehen. Daher kann der diabolische Vertreiberplan, der den Generationswechsel bei der gewünschten Legalisierung des Vertreibungsunrechts siegessicher einplante, nie zum Erfolg führen!“ (S. 28f.)

 

Horst R. Übelacker bedient sich des traditionellen Jargons der sudetendeutschen völkischen Bewegung und dementsprechend hat er auch, milde gesagt, eigenartige Vorstellungen über jene historischen Ereignisse, die zur Umsiedlung der deutschen Bevölkerung aus dem östlichen Europa führten:

 

„Die polnische ‚Westgrenze’ als angebliche deutsche Ostgrenze, ist ein Musterbeispiel des Unrechts. Sie ist eine schlichte Demarkationslinie, die die alliierten Sieger unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines später abzuschließenden deutschen Friedensvertrags gezogen haben. Was macht die deutsche Regierung in Bonn? Mit einem genialen Trick verzichtet sie auf ein Viertel Deutschlands, das sind ungefähr 144.00 km2. Alles dreht sich nur um das erduldete Leid der armen Polen, die jetzt als üppige Gabe ein Viertel Deutschlands erhalten sollen. Aus den überlieferten diplomatischen Akten und Ereignissen der Jahre 1938/1939 erkennt man das Ringen des Deutschen Reiche um einen fairen Ausgleich mit Polen. Doch das wird verschwiegen; hingegen wird der angebliche Überfall auf den polnischen Staat ständig hervorgehoben, werden die massiven politische Übergriffe und Provokationen gleichzeitig ignoriert. Selbst die Zeitgeschichte wurde uns gestohlen, und die Verbreitung der Wahrheit wird erschwert.“ (S. 35)

 

Das „Selbstbestimmungsrecht“ bewirke, „daß Grenzerklärungen zur Oder-Neiße-Linie null und nichtig sind, solange die Betroffenen in einer korrekten Volksabstimmung darüber entschieden haben.“ (S. 44) Für die deutsch-tschechischen Beziehungen sieht Übelacker die folgende Zukunft vor:

 

„Die sudetendeutsche Volksgruppenpolitik muß darauf ausgerichtet sein, das Selbstbestimmungsrecht in allen Varianten zu vertreten. Keine der drei Lösungen darf von vornherein ausgeschlossen sein:

1.         Sudetenland als Bestandteil einer ab 1. 1. 1993 selbstständigen, aber noch umzugestaltenden Tschechischen Republik,

2.         Sudetenland als eigenständige Verwaltungs- und staatliche Einheit und

3.         Sudetenland als Bestandteil Deutschlands.

Nur, wenn alle Möglichkeiten offen sind, kann man von wirklichen Verhandlungen und nicht von Erpressung und Unterwerfung der Sudetendeutschen sprechen.“ (S. 55)

 

Auf dieser Basis sollen jene Verhandlungen erfolgen, die die Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft mit der Regierung der Tschechischen Republik zu führen wünschen. Horst R. Übelacker ist heute der Bundesvorsitzender einer der drei bekanntesten sudetendeutschen sog. Gesinnungsgemeinschaften, deren Vertreter die führenden Gremien der Landsmannschaft bilden. Er scheint sich von keinem seiner in diesem Sammelband veröffentlichten Texte buis heute distanziert zu haben.