Erich Gierach: Katechismus für die Sudetendeutschen

zit. aus Katechismus für die Sudetendeutschen. Neu herausgegeben von Erwin Volkmann (Ps. von Erich Gierach). Nach einer Beschlagnahme der ersten sechste erweiterte Auflage. Böhmerland-Verlag, Eger und Leipzig 1923, s. 3-5 (urspr. erschienen 1918 unter dem Titel "Katechismus für das deutsche Volk in Böhmen“)

Aus der Geschichte

1.
Das ganze Gebiet des tschechoslowakischen Staates ist alter deutscher Boden. Bevor die Slawen einwanderten, waren die Sudetenländer und Oberungarn länger als ein halbes Jahrtausend germanisch.

2.
Seit Christi Geburt wohnten hier deutsche Stämme und die altdeutsche Sprache erklang uneingeschränkt von den Quellen der Eger bis tief in die Karpathen.

3.
Der Name Böhmen ist deutschen Ursprungs. Er lautete einst Baihaim (lateinisch Boihaemum), d. h. „Heimat der Bojer“, später Beheim, woraus Böhmen entstand. Der slawische Name Čechy ist ü b e r t a u s e n d J a h r e jünger.

4.
Auch der Name Mähren ist deutsch. Das Land wie seine Bewohner wurden von den alten Deutschen nach der March benannt, welchen Namens die einwandernden Slawen übernahmen.

5.
Schlesien trägt seinen Namen von dem germanischen Stamme der Silingen, dem Kernvolk der Wandalen. Auch hier sind die Slawen er’s im 6. Jahrhundert eingewandert.

6.
In Böhmen wohnte von 8 vor Chr. bis ins 6. Jahrh. der deutsche Stamm der Markomannen (d.i. Markmänner oder Grenzleute), die Vorfahren der heutigen Baiern (urspr. Bajuwaren, d.i. „Bewohner Böhmens“).

7.
In Mähren und Oberungarn saßen ein halb Jahrtausend vor den Slawen die deutschen Quaden, die später Marchwaren (lat. Marharii) d.i. Marchanwohner, Mährer, genannt wurden.

8.
Aus jenen alten Zeiten tragen noch heute viele Berge und Flüsse uralte deutsche Namen. Das Riesengebirge hieß zur Römerzeit das Wandalische Gebirge, die tschechische Bezeichnung Krkonoše ist vielleicht vom alten Volksstamme der Korkonter, die dort ansäßig waren, abzuleiten. Die Moldau wie die Mieß, die Schwarzawa (tsch. Svratka) und die Zwittava (germ. Hwitwa, „Weißach“), ebenso die Waag (ahd. wac, Fluß, Woge) und viele andere Flüsse haben ihre Namen aus der Markomannen- und Quadenzeit bis heute bewahrt. Sogar der sagenberühmte Berg Rip (vgl. altnord. rip, Felsen, Berg) trägt einen altdeutschen Namen. Usw.

9.
Der erste König von Böhmen war der Markomanne Marbod, der von 8 v. Ch. bis 19 n. Chr. herrschte, und nicht Wratislaw noch Przemysl.

10.
Die Slawen kamen erst im 6. Jahrhundert nach Christi Geburt ins Lad, nachdem Böhmen und Mähren zuvor mehr als 500 Jahre rein deutsch gewesen waren.

11.
Als die Vorfahren der Tschechen in Böhmen einwanderten, waren sie nicht frei, sondern standen unter der Zwingherrschaft der Awaren.

12.
Von diesem schrecklichen Joche befreite sie ein Deutscher, der fränkische Kaufmann Samo, der ihr e r s t e r König war (etwa 625 bis 660 n. Ch.).

13.
Einen einheitlichen, unabhängigen Staat haben die böhmischen Slawen nie gebildet. Seit Karl dem Großen (+ 814) gehörten Böhmen und Mähren zum deutschen Reiche, dessen Oberhoheit nur vorübergehend unterbrochen wurde.

14.
895 erschienen auf dem deutschen Reichstage zu Regensburg freiwillig die böhmischen Fürsten und baten um Wiederaufnahme in das deutsche Reich. Seitdem gehörte Böhmen ununterbrochen zu Deutschland und bildete seit 1004 einen untrennbaren, den anderen Ländern gleichberechtigten Bestandteil desselben bis zur Auflösung des alten Reiches (1806).

15.
Schon der älteste Chronist Böhmens, der Slawe Cosmas, Dekan der Prager Domkirche (+ 1125), rechnet Böhmen zu Deutschland. Eingang seines Werkes (I2) nennt er Germania, cuius in partibus (Deutschland, in dessen Gebieten) das Land Böhmen gelegen ist.

16.
Die böhmische Königswürde wurde nicht vom Tschechenvolke geschaffen, sonder den Herrschern vom deutschen Kaiser verliehen. Für treue Dienste erhielt Herzog Wratislaw II. 1086 von Kaiser Heinrich IV. für seine Person den Titel König. Ebenso empfing Wladislaw II. von Kaiser Friedrich Rotbart für seine Treue 1158 als persönliche Auszeichnung die Königskrone. Erst Przemysl Ottokar I. erlangte 1198 von dem Hohenstaufen Phillipp die erbliche Königswürde.

17.
Der König von Böhmen war einer der mächtigsten deutschen Reichsfürsten und oberster weltlicher Kurfürst des deutschen Reiches.

18.
Wie Böhmen waren auch Mären und Schlesien Lehensstaaten des deutschen Reiche. Und alle drei gehörten nach Errichtung des deutschen Bundes zu diesem als deutsche Reichsländer.

19.
Daß die „Länder der böhmischen Krone“ eine staatliche Einheit bildeten, ist weder geschichtlich noch staatsrechtlich haltbar. Mähren (seit 1182) und Schlesien waren reichsunmittelbare Fürstentümer; und wenn es der böhmischen Krone zeitweise gelang, die losen Beziehungen inniger zu knüpfen, haben gerade Mären und Schlesien immer wieder ihre Unabhängigkeit von Böhmen verfochten.

20.
Das „böhmische Staatsrecht“ hat der Jungtschechen Eduard Gregr 1876 in richtiger Erkenntnis der Dinge als „keine Pfeife Tabak wert“ erklärt.

21.
Die Rechte der Deutschen in diesem Staate sind uralt. Die älteste Urkunde, die über die Deutschen in Böhmen erhalten ist, - sie stammt von 1178 und reicht im Kern in die Zeiten König Wratislaws (1061-1092) zurück – verbürgt ihnen, vivere secundum legem et justitiam Theotonicorum („n a c h d e m G e s e t z u n d d e m R e c h t d e r D e u t s c h e n zu l e b e n“).

22.
Als König Wenzel I. den alten Freiheitsbrief der Deutschen bestätigte und erweiterte, sagte er zum Schluß: „Wer aber vielleicht unsere Begnadigung zu verletzen wagt und die genannten Deutschen an ihren bewilligten Rechten angreifen sollte, der soll des ‚Verbrechens der verletzten königlichen Majestät schuldig erkannt und bestraft werden und überdies soll ihn der ewige Fluch des allmächtigen Gottes treffen gleichwie Dathan und Abiram.’

23.
Die Sudetenländer waren zur Zeit Kaiser Josefs II. so deutsch, daß der bekannte Historiker J.M. Pelzel 1791 den baldigen Untergang der tschechischen Sprache voraussagte. Deutsche haben sich dann für ihre Erhaltung und Wiederbelebung nicht minder eingesetzt als Tschechen.

24.
Uralt sind die geschichtlichen Ansprüche der Deutschen auf die Sudetenländer. Die ersten fünf Jahrhunderte waren sie rein deutsch; fast tausend Jahre haben sie dann zum Deutschen Reiche gehört; sie Randgebiete sind aus Urwald und Wüstung durch die Arbeit der Hände und des Geistes unserem Volke gewonnen worden. So begründet sich geschichtlich das Recht der Deutschen auf Selbstverwaltung.